19.05.2024
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Sorgfaltspflichten - Zuständigkeiten

Die Zuständigkeit und Verantwortlichkeit für die Einhaltung der Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sind in bei der Emil Frey Deutschland zweigeteilt organisiert:

Die Geschäftsführung der Emil Frey Deutschland hat im Dezember 2022

Herrn Nils C. Wohlfarth
Risikomanager
Frey Services Deutschland GmbH
Cannstatter Straße 46
70190 Stuttgart

mit der Überwachung des Risikomanagements gem. § 4 Abs. 3 LkSG bei der Emil Frey Deutschland betraut. Herr Wohlfarth ist erster Ansprechpartner für alle menschenrechts- und umweltbezogenen Belange von Mitarbeitenden, Behörden, Kunden und Zulieferern.

Daneben hat die Emil Frey Deutschland einen Rechtsanwalt als (externen) Menschenrechtsbeauftragten (TÜV) bestellt, welcher das Risikomanagement in den Lieferketten ergänzend überwacht und die intern zuständigen Personen fortgesetzt berät. Der externe Menschenrechtsbeauftragte gewährleistet als Ombudsmann auch die Vertraulichkeit der Identität von Hinweisgebenden und Beschwerdeführenden. Der bestellte externe Menschenrechtsbeauftragte handelt unparteiisch, ist nicht weisungsgebunden und obliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht.

Als externer Menschenrechtsbeauftragter ist bestellt:

Rechtsanwalt Robert D. Buchmann
Menschenrechtsbeauftragter (TÜV)
Wirtschaftsmediator (CVM)
SGP Rechtsawälte GmbH
Oskar-von-Miller-Ring 34-36
80333 München