12.07.2025
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Sorgfaltspflichten - Zuständigkeiten

Die Geschäftsführung der JUDO Wasseraufbereitung GmbH hat im Jahre 2023

Rechtsanwalt Carl-Christian Fricker
SGP Rechtsawälte GmbH
Ziegelländeweg 4

als Menschenrechtsbeauftragten mit der Überwachung des Risikomanagements gem. § 4 Abs. 3 LkSG bei JUDO betraut. Herr Rechtsanwalt Fricker ist erster Ansprechpartner für alle menschenrechts- und umweltbezogenen Belange von Mitarbeitenden, Behörden, Kunden und Zulieferern.

Herr Rechtsanwalt Fricker gewährleistet als Ombudsmann auch die Vertraulichkeit der Identität von Hinweisgebenden und Beschwerdeführerenden. Der bestellte externe Menschenrechtsbeauftragte handelt unparteiisch, ist nicht weisungsgebunden und obliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht.